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  Oft gestellte Fragen und Begriffserklärungen


Was sind die Schadenfreiheitsklassen?

Die Schadenfreiheitsklasse (SF-Klasse) sagt aus, wie viele schadenfreie Jahre Ihnen auf die Kfz-Prämien in Form eines Schadenfreiheitsrabattes angerechnet werden. Ihre aktuelle Schadenfreiheitsklasse können Sie z.B. Ihrer letzen Prämienrechnung entnehmen. Als Fahranfänger wählen Sie die SF-Klasse 0, diese entspricht einem Prämiensatz von 240%. Sofern Sie erstmalig ein KFZ auf Ihren Namen zulassen, aber bereits seit mindestens drei Jahren den Führerschein besitzen, können Sie mit der günstigeren SF-Klasse ½ beginnen. Sofern Sie mir dem versicherten KFZ einen ersatzpflichtigen Schaden verursachen, werden Sie in dem darauf folgenden Jahr eine oder mehre Schadenfreiheitsklassen zurückgestuft und verlieren so einen Teil Ihrer erfahrenen Rabatte.

Was sind denn Schadenfreiheitsrabatte ?

Durch die Schadenfreiheitsrabatte kann der Beitrag für Ihre Kfz-Haftpflicht- und Vollkaskoversicherung auf bis zu 30 Prozent reduziert werden. Abhängig von der Anzahl der Jahre, in denen Sie unfallfrei gefahren sind, werden Sie einer bestimmten Schadenfreiheitsklasse (SF-Klasse) zugeordnet. Die zu zahlende Versicherungsprämie errechnet sich unter anderem aus diesen SF-Klassen. Je höher also die SF-Klasse, desto höher ist der Nachlass, den der Versicherer gewährt.

Kann man Schadenfreiheitsrabatte übertragen ?

Bei den meisten Versicherungsgesellschaften lassen sich Schadenfreiheitsrabatte zwischen Personen übertragen.
Dies ist möglich zwischen:
- Ehe- bzw. Lebenspartnern, die in häuslicher Gemeinschaft zusammenleben
- Eltern und Kindern
- In häuslicher Gemeinschaft lebenden Großeltern und Enkeln

Wann können Rabatte übertragen werden?

Grundsätzlich gilt: Wer eine Schadenfreiheitsklasse übernimmt, kann nicht mehr schadenfreie Jahre übernehmen, als er seit dem Erwerb des Führerscheins selbst hätte erlangen können. Der Rabatt kann nur vollständig übertragen werden und steht danach der rabattabgebenden Person nicht mehr zur Verfügung. Da die Versicherungsgesellschaften aber oftmals verschiedene Bedingungen haben, empfiehlt es sich, vor einer Rabattübertragung bei Ihrem Versicherer die Konditionen zu erfragen.

Was ist der Unterschied zwischen der Haftpflicht-, Teil- und Vollkaskoversicherung?

Haftpflicht-Versicherung

Jeder Halter eines Kraftfahrzeugs ist gesetzlich verpflichtet, eine Kfz-Haftpflichtversicherung abzuschließen, um dem Geschädigten die Ersatzleistung im Schadensfall zu garantieren und seine eigene wirtschaftliche Existenz nicht zu gefährden. Die Versicherung übernimmt den Schadenersatz für Personen-, Sach- und Vermögensschäden bis zur vereinbarten Versicherungssumme und wehrt unberechtigte Ansprüche ab. Für Neuverträge (seit dem 01.01.2002) gelten gesetzlich vorgeschriebene Mindestdeckungssummen. Zur Berechnung der Versicherungsprämie werden Merkmale des Fahrzeuges und die Situation des Versicherungsnehmers zugrunde gelegt. Dazu gehören u.a. Art des Fahrzeugs, PS/KW-Zahl, Wohnort, Beruf und Schadenfreiheitsklasse.

Kaskoversicherung
- Teilkasko-Versicherung

Die Teilkasko-Versicherung übernimmt in der Regel die Kosten für Fahrzeugschäden, die durch Brand oder Explosion, - Diebstahl (10% Entschädigungsminderung, wenn keine Wegfahrsperre vorhanden ist) ,- Haarwild, Glasbruch, unmittelbare Einwirkung durch Sturm, Überschwemmung, Hagel oder Blitzschlag entstanden sind. Mietwagen- und Nutzungsausfallkosten werden nicht übernommen.
Die Teilkasko-Versicherung wird mit und ohne Selbstbeteiligung angeboten. Je nach Höhe der Selbstbeteiligung verringern sich die Versicherungstarife.

- Vollkasko

In einer Vollkasko-Versicherung ist immer auch eine Teilkasko-Versicherung eingeschlossen. Zuzüglich sind hier versichert: Blechschäden nach einem Selbstverschuldeten Unfall - Schäden, die mut- oder böswillig durch Dritte herbeigeführt wurden (z.B. verkratzen Ihres Autos). Mietwagen- und Nutzungsausfallkosten werden nicht übernommen. Der Beitrag zur Vollkaskoversicherung hängt von der Höhe der gewählten Selbstbeteiligung und den schadenfreien Versicherungsjahren ab. Je höher die vereinbarte Selbstbeteiligung und die Schadensfreiheitsklasse, desto günstiger wird die Prämie. Im Schadensfall sollten Sie deshalb abwägen, ob es sich nicht lohnt, den Schaden selbst zu bezahlen, anstatt zu riskieren, im nächsten Jahr in der Schadensfreiheitsklasse "hochgestuft" zu werden.

Wann und wem muss ein Unfallschaden gemeldet werden?

Sie sollten den Schaden innerhalb einer Woche Ihrer Kfz-Versicherung melden. Sind bei dem Unfall Personen zu Schaden gekommen, sollten Sie auch Ihre Krankenversicherung verständigen. Wurde ein Beifahrer verletzt, so ist die Insassenunfall-Versicherung in Kenntnis zu setzen. Bei einem Wildschaden muss neben der Polizei auch das nächste Forstamt informiert werden. Handelt es sich um Diebstahl sollte auch die Polizei verständigt werden.

Wer klärt die Schuldfrage?

Die Schuldfrage wird von der Versicherung geklärt. Geben Sie also bis dahin keine Schuldanerkennung ab und treten Sie nicht in Vorleistung für Entschädigungen und/oder Reparaturen. Sollte die Schuldfrage nicht eindeutig geklärt werden können, verständigen Sie Ihre Verkehrsrechtsschutz-Versicherung und informieren Sie ebenfalls die Autoversicherung des Unfallgegners über diesen Sachverhalt.

Was passiert, nachdem Sie Ihrer Versicherung den Schaden gemeldet habe?

Die Versicherung überprüft den Sachverhalt und kommt für den entstandenen Schaden auf. Jede Schadenszahlung führt allerdings zu einer Rückstufung Ihres Schadenfreiheitsrabattes, was eine höhere Versicherungsprämie im nächsten Versicherungsjahr zur Folge haben kann. Lassen Sie sich deshalb von Ihrer Versicherung ausrechnen, ob es nicht preiswerter ist, den Schaden selbst zu zahlen. Innerhalb der nächsten 6 Monate nach Schadensauszahlung können Sie die Summe zurückerstatten. Einige Versicherer bieten den "Schaden-Rückkauf" auch in der Vollkasko an.




 
 
 
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