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Was kann versichert werden ?

- Anlagen und Geräte der Informations-, Kommunikations- ind Medizintechnik
- Sonstige elektronischen Anlagen oder Geräte
- Datenträger (Datenspeicher für maschienenlesbare Informationen)
- Daten (maschienenlesbare Informationen)

Versicherte Schäden und Gefahren

Sachschäden an versicherten Sachen durch vom Versicherungsnehmer oder dessen
Repräsentanten nicht rechtzeitig vorhergesehene Ereignisse und bei Abhandenkommen
versicherter Sachen durch Diebstahl, Einbruchdiebstahl, Beraubung oder Plünderung

Entschädigung wird geleistet für Beschädigungen oder Zerstörung (Sachschäden)
insbesondere durch :

- Bedienungsfehler, Ungeschicklichkeit, Fahrlässigkeit, unsachgemäße Handhabung
- Überspannung , Induktion, Kurzschluß
- Brand, Blitzschlag, Explosion oder Implosion (einschließlich der Schäden durch
Löschen, Niederreißen, Ausräumen oder Abhandenkommen bei diesen Ereignissen)
- Wasser, Feuchtigkeit, Überschwemmung
- höhere Gewalt
- Konstruktions-, Material- oder Ausführungsfehler

Umfang der Entschädigung

Der Versichere ersetzt die notwendigen Kosten für die Wiederbeschaffung und die
Wiedereingabe der Daten, höchstens jedoch für die manuelle Wiedereingabe aus
Buchungsbelegen bzw. damit vergleichbaren Unterlagen oder aus dem Ursprungs-
programm bis zum ablauffähigen Zustand sowie die Kosten für die Wiederbeschaffung
der beschädigten Datenträger, abzüglich des vereinbarten Selbstbehaltes.

Grenze der Entschädigungsleistung ist die vereinbarte Versicherungssumme.

Als Versicherungssumme gilt der jeweils gültige Listenpreis der versicherten Sache im
Neuzustand (Neuwert) zuzüglich der Baukosten (z.B. Kosten für Verpackung, Fracht,
Zölle und Montage), sowie Zölle und gegebenefalls Umsatzsteuer.

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