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  Haftpflichtversicherung

Privathaftpflicht

Könnte mir nie passieren!
Wie häufig hat man das schon gesagt oder gedacht? Und dann passiert es doch! Aus Versehen, unabsichtlich - klar, aber trotzdem: irgend jemand hat den Schaden und will Ersatz.

Und dann haften Sie, denn wenn Sie anderen Schaden zufügen, müssen Sie diesen ersetzen. Sie haften mit Ihrem gesamten Vermögen und Einkommen. Wenn es sein muss, ein Leben lang. So will es das Gesetz.
Gesetz:
“Wer fahrlässig das Leben, den Körper, die Gesundheit, die Freiheit, das Eigentum, oder ein sonstiges Recht eines anderen widerrechtlich verletzt, ist dem anderen zum Ersatz des daraus entstehenden Schadens verpflichtet“. (§ 823 Abs. 1 BGB)
Aber auch aus vertraglichen Konstellationen kann sich ein Schadenersatzanspruch ergeben. ( § 280 BGB )
Weiterhin kann man als Privatperson schadenersatzpflichtig werden, aus Ansprüchen der Gefährdungshaftung
§ 1 Produkthaftpflichtgesetz , § 1 Umwelthaftpflichtgesetz, § 22 II Wasserhaushaltsgesetz usw.

Die Haftpflichtversicherung stellt den Versicherungsnehmer von Schadener-
satzansprüchen frei, also befriedigt den Anspruch des Dritten.
Oder der Haftpflichtversicherer wehrt unberechtigte Ansprüche des Dritten ab.
( Passivenrechtsschutz )

Mitversichert ist die gesetzliche Haftpflicht des Ehegatten und der unverheirateten Kinder, bei Volljährigen nur, solange sie sich noch in
Schul- oder unmittelbar anschließender Berufsausbildung befinden. Anstelle des Ehe-
partner kann auch der (namentlich zu benennende) Lebenspartner mitversichert wer-
den.

Unser Angebot:

Deckungssummen: ( siehe PDF-Datei )

10.000.000 Euro pauschal für Personen-, Sach-und Vermögensschäden,
1.000.000 Euro für Mietsachschäden, kein Selbstbehalt im Schadenfall

Familienhaftpflicht = 60,32 € im Jahr inkl. 16% Vers.-Steuer
Singlehaftpflicht = 48,72 € im Jahr inkl. 16% Vers.-Steuer
Senioren (ab 60. Lebensjahr) = 40,00 € im Jahr inkl. 16% Vers.-Steuer

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